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   OVG Bremen, 07.02.2024 - 2 LC 123/23   

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OVG Bremen, 07.02.2024 - 2 LC 123/23 (https://dejure.org/2024,5871)
OVG Bremen, Entscheidung vom 07.02.2024 - 2 LC 123/23 (https://dejure.org/2024,5871)
OVG Bremen, Entscheidung vom 07. Februar 2024 - 2 LC 123/23 (https://dejure.org/2024,5871)
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Volltextveröffentlichung

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    AufenthG § 11 Abs 4; AufenthG § 25 Abs 5; GG Art 6 Abs 1,; G Art 6 Abs 2
    Aufhebung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots; Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG wegen familiärer Beziehung zu minderjährigem ausländischem Kind - Einreise- und Aufenthaltsverbot; Familiäre Lebensgemeinschaft; Prognose; Visumverfahren

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 09.12.2021 - 2 BvR 1333/21

    Überwiegend erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung einer Duldung

    Auszug aus OVG Bremen, 07.02.2024 - 2 LC 123/23
    Der mit der Durchführung des Visumverfahrens üblicherweise einhergehende Zeitablauf ist von demjenigen, der die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland begehrt, regelmäßig hinzunehmen (vgl. BVerfGK 13, 562 ; BVerfG, Beschl. v. 09.12.2021 - 2 BvR 1333/21, juris Rn. 47).

    Ein hohes, gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht können die Folgen einer vorübergehenden Trennung insbesondere dann haben, wenn ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, das den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt (vgl. BVerfGK 14, 458 ; BVerfG, Beschl. v, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05 - und vom 09.12.2021 - 2 BvR 1333/21, juris Rn. 48).

    Von Verfassungs wegen erforderlich ist es, eine gültige Prognose darüber anzustellen, ob die Verweisung des Betroffenen auf die Nachholung des Visumverfahrens vom Ausland aus eine lediglich vorübergehende und keine dauerhafte Trennung für diesen und seine Kinder zur Folge hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 09.12.2021 - 2 BvR 1333/21 -, Rn. 51 ff.).

    sätze 1 und 2 GG grundsätzlich geschützten Lebensgemeinschaft eine neue Situation eingetreten ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.08.1994 - 2 BvR 1542/94 -, juris, Rn. 11; Beschl. v.09.12.2021 - 2 BvR 1333/21 -, Rn. 45).

    Bei einer Vater-Kind-Beziehung kommt hinzu, dass der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch Betreuungsleistungen der Mutter oder dritter Personen entbehrlich wird, sondern eigenständige Bedeutung für die Entwicklung des Kindes haben kann (vgl. BVerfGK 7, 49 ; BVerfG, Beschl. v. 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05 -, Rn. 17, v. 05.06.2013 - 2 BvR 586/13 -, Rn. 13 und v. 09.12.2021 - 2 BvR 1333/21 -, Rn. 46).

  • EuGH, 15.02.2023 - C-484/22

    Bundesrepublik Deutschland (Retour d'un mineur sans ses parents) - Vorlage zur

    Auszug aus OVG Bremen, 07.02.2024 - 2 LC 123/23
    Art. 5 RL 2008/115 verwehrt es somit einem Mitgliedstaat, eine Rückkehrentscheidung zu erlassen, ohne die relevanten Aspekte des Familienlebens des betreffenden Drittstaatsangehörigen zu berücksichtigen, die er geltend macht, um den Erlass einer solchen Entscheidung zu verhindern (st. Rspr. des EuGH, vgl. Beschl. v. 15.02.2023 - C- 484/22, Rn. 25 m.w.N.).

    Diese Prüfung erst im Rahmen der Duldungserteilung (§ 60a AufenthG) vorzunehmen, genügt den unionsrechtlichen Anforderungen nicht (vgl. EuGH, Beschl. v. 15.02.2023 - C 484/22, Rn. 27 f; OVG Bremen, Beschl. v. 09.06.2023 - 2 B 19/23 -, Rn. 33, juris).

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus OVG Bremen, 07.02.2024 - 2 LC 123/23
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gewährt Art. 6 GG keinen unmittelbaren Anspruch auf Einreise und Aufenthalt zwecks Nachzugs zu bereits im Bundesgebiet lebenden Angehörigen (vgl. BVerfGE 76, 1 ; BVerfGK 7, 49 ).

    spricht ein Anspruch des Trägers des Grundrechts aus Art. 6 GG darauf, dass die zuständigen Behörden und Gerichte bei der Entscheidung über das Aufenthaltsbegehren seine familiären Bindungen an im Bundesgebiet lebende Personen angemessen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 76, 1 ; 80, 81 ).

  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus OVG Bremen, 07.02.2024 - 2 LC 123/23
    Ein hohes, gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht können die Folgen einer vorübergehenden Trennung insbesondere dann haben, wenn ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, das den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt (vgl. BVerfGK 14, 458 ; BVerfG, Beschl. v, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05 - und vom 09.12.2021 - 2 BvR 1333/21, juris Rn. 48).

    Bei einer Vater-Kind-Beziehung kommt hinzu, dass der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch Betreuungsleistungen der Mutter oder dritter Personen entbehrlich wird, sondern eigenständige Bedeutung für die Entwicklung des Kindes haben kann (vgl. BVerfGK 7, 49 ; BVerfG, Beschl. v. 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05 -, Rn. 17, v. 05.06.2013 - 2 BvR 586/13 -, Rn. 13 und v. 09.12.2021 - 2 BvR 1333/21 -, Rn. 46).

  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus OVG Bremen, 07.02.2024 - 2 LC 123/23
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gewährt Art. 6 GG keinen unmittelbaren Anspruch auf Einreise und Aufenthalt zwecks Nachzugs zu bereits im Bundesgebiet lebenden Angehörigen (vgl. BVerfGE 76, 1 ; BVerfGK 7, 49 ).

    Bei einer Vater-Kind-Beziehung kommt hinzu, dass der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch Betreuungsleistungen der Mutter oder dritter Personen entbehrlich wird, sondern eigenständige Bedeutung für die Entwicklung des Kindes haben kann (vgl. BVerfGK 7, 49 ; BVerfG, Beschl. v. 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05 -, Rn. 17, v. 05.06.2013 - 2 BvR 586/13 -, Rn. 13 und v. 09.12.2021 - 2 BvR 1333/21 -, Rn. 46).

  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13

    Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche Maßnahmen der

    Auszug aus OVG Bremen, 07.02.2024 - 2 LC 123/23
    Dabei ist grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalls geboten, bei der auf der einen Seite die familiären Bindungen zu berücksichtigen sind, auf der anderen Seite aber auch die sonstigen Umstände des Einzelfalls (vgl. BVerfG, Beschl. v. 05.06.2013 - 2 BvR 586/13 -, Rn. 12 m.w.N.).

    Bei einer Vater-Kind-Beziehung kommt hinzu, dass der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch Betreuungsleistungen der Mutter oder dritter Personen entbehrlich wird, sondern eigenständige Bedeutung für die Entwicklung des Kindes haben kann (vgl. BVerfGK 7, 49 ; BVerfG, Beschl. v. 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05 -, Rn. 17, v. 05.06.2013 - 2 BvR 586/13 -, Rn. 13 und v. 09.12.2021 - 2 BvR 1333/21 -, Rn. 46).

  • BVerfG, 10.05.2008 - 2 BvR 588/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung von Eilrechtsschutz

    Auszug aus OVG Bremen, 07.02.2024 - 2 LC 123/23
    Der mit der Durchführung des Visumverfahrens üblicherweise einhergehende Zeitablauf ist von demjenigen, der die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland begehrt, regelmäßig hinzunehmen (vgl. BVerfGK 13, 562 ; BVerfG, Beschl. v. 09.12.2021 - 2 BvR 1333/21, juris Rn. 47).

    Von einer solchen Prognose kann lediglich dann abgesehen werden, wenn es im konkreten Fall mit Art. 6 Absätze 1 und 2 GG vereinbar ist, dem Ausländer und seinem Kind die Lebensgemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland auf Dauer zu verwehren, etwa, weil die Familiengemeinschaft auch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in zumutbarer Weise gelebt werden kann (vgl. BVerfGK 13, 562 sowie BVerfG, Beschl. v. 27.08.2003 - 2 BvR 1064/03 -, juris, Rn. 6 f.) oder weil die dauerhafte Trennung der Familie ausnahmsweise zumutbar ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.08.1994 - 2 BvR 1542/94, juris, Rn. 11 f.; Beschl. v. 22.12.2021 - 2 BvR 1432/21, juris Rn. 48).

  • BVerfG, 22.12.2021 - 2 BvR 1432/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Trennung des Beschwerdeführers

    Auszug aus OVG Bremen, 07.02.2024 - 2 LC 123/23
    Von einer solchen Prognose kann lediglich dann abgesehen werden, wenn es im konkreten Fall mit Art. 6 Absätze 1 und 2 GG vereinbar ist, dem Ausländer und seinem Kind die Lebensgemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland auf Dauer zu verwehren, etwa, weil die Familiengemeinschaft auch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in zumutbarer Weise gelebt werden kann (vgl. BVerfGK 13, 562 sowie BVerfG, Beschl. v. 27.08.2003 - 2 BvR 1064/03 -, juris, Rn. 6 f.) oder weil die dauerhafte Trennung der Familie ausnahmsweise zumutbar ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.08.1994 - 2 BvR 1542/94, juris, Rn. 11 f.; Beschl. v. 22.12.2021 - 2 BvR 1432/21, juris Rn. 48).

    Diese verringern die Wahrscheinlichkeit, dass ihm auch tatsächlich ein Visum erteilt wird, und müssen daher Eingang in die anzustellende Prognose finden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.12.2021 - 2 BvR 1432/21, juris Rn. 49 ff. und BVerfG, B. v. 02.11.2023 - 2 BvR 441/23, juris Rn. 19 - 26).

  • BVerfG, 10.08.1994 - 2 BvR 1542/94

    Verfassungsbeschwerde eines türkischen Staatsangehörigen unter Berufung auf Art.

    Auszug aus OVG Bremen, 07.02.2024 - 2 LC 123/23
    Von einer solchen Prognose kann lediglich dann abgesehen werden, wenn es im konkreten Fall mit Art. 6 Absätze 1 und 2 GG vereinbar ist, dem Ausländer und seinem Kind die Lebensgemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland auf Dauer zu verwehren, etwa, weil die Familiengemeinschaft auch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in zumutbarer Weise gelebt werden kann (vgl. BVerfGK 13, 562 sowie BVerfG, Beschl. v. 27.08.2003 - 2 BvR 1064/03 -, juris, Rn. 6 f.) oder weil die dauerhafte Trennung der Familie ausnahmsweise zumutbar ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.08.1994 - 2 BvR 1542/94, juris, Rn. 11 f.; Beschl. v. 22.12.2021 - 2 BvR 1432/21, juris Rn. 48).

    sätze 1 und 2 GG grundsätzlich geschützten Lebensgemeinschaft eine neue Situation eingetreten ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.08.1994 - 2 BvR 1542/94 -, juris, Rn. 11; Beschl. v.09.12.2021 - 2 BvR 1333/21 -, Rn. 45).

  • BVerwG, 16.02.2022 - 1 C 6.21

    Ausweisungsbezogenes Einreise- und Aufenthaltsverbot bei allein asylrechtlicher

    Auszug aus OVG Bremen, 07.02.2024 - 2 LC 123/23
    Die Abschiebungsandrohung ist eine Rückkehrentscheidung im Sinne von Art. 3 Nr. 4, Art. 6 der Rückführungsrichtlinie (Richtlinie 2008/115/EG über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger - im Folgenden: RRL) (st. Rspr. des BVerwG, vgl. z.B. Urt. v. 16.02.2022 - 1 C 6.21, juris Rn. 41).
  • EuGH, 11.03.2021 - C-112/20

    Belgischer Staat (Retour du parent d'un mineur) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • OVG Bremen, 09.06.2023 - 2 B 19/23

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung (Hizb Allah); Verlängerung der

  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung einer

  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

  • BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78

    Verfassungsmäßigkeit von § 1705 S. 1 und § 1711 Abs. 1 S. 1 BGB

  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

  • BVerfG, 04.12.2007 - 2 BvR 2341/06

    Keine Pflicht zur Erteilung einer Duldung bei Einreise unter Verstoß gegen

  • BVerfG, 02.11.2023 - 2 BvR 441/23

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Ausländers mit in Deutschland

  • BVerwG, 21.07.2015 - 1 B 26.15

    Kein unbedingter Vorrang des Kindeswohls vor entgegenstehenden öffentlichen

  • OVG Bremen, 30.08.2023 - 2 LC 116/23

    Generalpräventive inlandsbezogene Ausweisung nach Betäubungsmitteleinfuhr;

  • BVerfG, 27.08.2003 - 2 BvR 1064/03
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